Gebührenordnung
der Dauerkleingartenanlage Hugo-Post e.V.
Stand: 22.01.2005
| Vereinsbeitrag pro Jahr | 20,00€ |
| Verbandsabgabe pro Jahr (Stand 2005) | 12,00€ |
| Aufnahmegebühr | 30,00€ |
| Zuteilung eines Kleingartens | 50,00€ |
| Arbeitsdienstablösung | 60,00€ |
| Pacht pro m² im Jahr ab 01.01.1998 | 0,15€ |
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Wassergebühren pro m³ lt. Wasseruhr |
2,00€ |
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Bei Wasserentnahme ohne Wasseruhr wird ein Pauschalpreis von 0,30€ pro m² Gartenparzelle berechnet. |
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Ab 01.01.1996 wird nach einer Änderung des Bundeskleingartengesetzes der Verein mit Grundsteuern belastet, welche ebenfalls auf die Pächter umgelegt werden. Ferner sind Unkosten (z.B. Rücklastschriftgebühren, Porto, Schreibgebühren für Abmahnungen etc.) welche von einem Pächter verursacht werden und nicht dem gemeinnützigen Auftrag unseres Vereins entsprechen, vom jeweiligen Vereinsmitglied/Pächter zu tragen und werden beim nächsten Beitragseinzug verrechnet.
Rücklastschriftgebühren:
1. Abmahnung Porto und Schreibauslagen 10,00€
2. Abmahnung Porto und Schreibauslagen 10,00€
3. Kündigung Porto und Schreibauslagen 10,00€
4. Nichtteilnahme am Einzugsverfahren 30,00€ pro Jahr
Beschlossen in der außerordentlichen Generalversammlung am 29.09.2001
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