Sie wollen oder müssen Ihren Kleingarten aufgeben? 

Eigentlich schade, oder?

Nun, der Verfahrensweg ist wie folgt:
 
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Hierfür verwenden Sie bitte unser Kündigungsformular und lassen Sie es vollständig ausgefüllt der Vorstandschaft zukommen. Ihr Garten wird anschließend im Aushang in den Schautafeln und online unter „freie Gärten“ mit aufgenommen. Die Ablösesumme u.a. für ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen bestimmen Sie selbst. Natürlich kann Ihnen dabei auch die Vorstandschaft behilflich sein.

Bitte beachten Sie, dass jeder Pächterwechsel über den Vorstand abgewickelt werden muss. Es ist nicht erlaubt, den Garten untereinander ohne Einwilligung der Vorstandschaft zu übergeben!

Übrigens: Selbst wenn Sie gekündigt haben, müssen sie die Pacht und Mitgliedsgebühr weiterzahlen, bis ein neuer Pächter gefunden wird. 
 
 
Hier kommen Sie zum Kündigungsformular


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